ENERGIEAUSWEIS
Das müssen Sie wissen
Am 1. Mai 2014 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. Unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. In der EnEV werden unter anderem festgelegt:
- die Mindestanforderungen für Heizung und Warmwasserversorgung
- die energetischen Mindestanforderungen für Neubau, Modernisierung und Umbau an bestehenden Gebäuden
- die Erstellung von Energieausweisen für Neubau und Bestandsgebäude
Man unterscheidet zwei Arten von Ausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch und ist somit in engem Zusammenhang mit den jeweiligen Verbrauchsgewohnheiten im Verhältnis zu betrachten. Die Grundlage zur Erstellung eines Verbrauchsausweises ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner innerhalb der letzten 3 Jahre.
Der Bedarfsausweis hingegen beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Wichtige Aspekte dabei sind die z.B. Qualität der Gebäudehülle, Fenster, Decken und Außenwände.
Zudem werden die vorhandene Heizungsanlage und etwaige andere anlagentechnische Komponenten bewertet. Daraus wird der Energiebedarf des gesamten Gebäudes errechnet und ins Verhältnis zur Nutzfläche der Immobilie gesetzt.
WIDERRUFSRECHT
So will es der Gesetzgeber
Maklerverträge unterliegen oft ähnlich wie der Kauf bei Amazon dem so genannten Fernabsatz. Denn in der Regel beginnt der Vertrag schon, wenn wir Ihnen per E-Mail das Exposé zuschicken. Sie erhalten von uns Informationen, die – im Erfolgsfall – bei uns zu einer Provision führen. Immer dann, wenn ein sich anbahnendes Geschäft elektronisch startet, gewährt Ihnen der der Gesetzgeber besonderen Schutz. Deswegen können Sie solche Verträge immer innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Auch bei Maklerverträgen ist das jetzt so. Sehen Sie sich den Film an, warum und wie das geht.
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GERHARD FRHR. V. MASSENBACH
Geschäftsführer
Seine erste Immobilie erwarb er bereits mit 23 Jahren und entdeckte somit seine Leidenschaft für die Immobilienbranche. Mit verschiedenen Partnern realisierte er Bauvorhaben auch in Form von geschlossenen Immobilienfonds. Seit 1990 hat er in Eigenregie über 30 Objekte in Berlin, Potsdam und München saniert oder gebaut.
„Jede Wohnung, jedes Haus ist immer auch ein Zuhause und gehört zum Nötigsten und Wichtigsten was wir Menschen brauchen: Für mich eine Berufung.“
Als Fachberaterin für Finanzdienstleistungen (IHK) und langjährige Beraterin bei der MLP AG, kam sie über die Geschäftsführung in einer Berliner Hausverwaltung zum Verkauf von Eigentumswohnungen. Seit 7 Jahren als selbständige Maklerin tätig, unterstützt sie nun seit 3 Jahren als Geschäftsführerin an der Seite ihres Mannes die Firma.
Nach ihrem Abitur in München 2011 schloss sie 2014 die Ausbildung zur Immobilienkauffrau (IHK) ab und gründete zwei Jahre später ihr eigenes Maklerunternehmen, Flächenwerk Immobilien. Seither ist sie erfolgreich im Verkauf von Immobilien tätig, unter anderem auch für Objekte der von Massenbach Immobilien GmbH.